Das sind wir.

Unsere Musiker.

Klarinette

  •  Claudia Wegmann
  • Sonja Kienle
  • Sarah Fackler
  • Roland Späth
  • Stefanie Kienle
  • Manuela Sauter

Flöte

  • Iris Wohlhüter
  • Stephanie Kienzle
  • Stephanie Unterweger

Saxphon

  • Anja Guter
  • Tobias Kienle
  • Lisa Kroh-Baisch
  • Benjamin Zieher
  • Nathalie Rögele
  • Alexander Zenzinger
  • Heinz Walcher

Hohes Blech

  • Rainer Walcher
  • Thomas Gratzl
  • Manfred Baur
  • Julian Baur
  • Sabrina Schlüter
  • Andreas Klaiber
  • Kurt Schließer
  • Dirk Gerster

Tenorhorn/Bariton

  • Jürgen Bail
  • Alexander Schließer
  • Frank Gerlach
  • Herbert Codan
  • David Jenzer

Posaune

  • Felix Rothenbacher
  • Alina Walcher
  • Holger Walcher
  • Andrea Keller

Schlagzeug

  • Edgar Walcher
  • Jannik Kohlhepp
  • Andreas Codan
  • Ronald Schließer

Die Chronik des Musikverein Balzheims.

Von Harald Kächler

25 Jahre Musikverein Balzheim – das ist, wenn man das Alter der benachbarten Musikvereine betrachtet, noch recht jung. Das heißt aber nicht, dass es in Balzheim nicht schon früher Musikkapellen gegeben hätte und der Wunsch nach einem richtigen Musikverein nicht schon immer vorhanden gewesen wäre im Gegenteil vor 80 Jahren gab es bereits einen Vorläufer des heutigen Musikvereins in kleinerem Rahmen. Diese so genannte „Bürgermusik“ war eine Kapelle mit acht bis zehn Spielern aus Unter- und Oberbalzheim und trat erstmals 1922/23 bei der Weihnachtsfeier des Oberbalzheimer Singchores auf und wirkte 1924 beim „Waldfest der Chöre“ in Unterbalzheim mit.

Im Januar 1925 bewilligte der Unterbalzheimer Gemeinderat der „neu gegründeten Musikkapelle Unter- und Oberbalzheim zur Anschaffung von Musikinstrumenten einen Betrag von 50 Mark“. Das ist natürlich aus heutiger Sicht nicht viel, doch lag ja die Inflation erst ein gutes Jahr zurück. Den gleichen Betrag bekam die Musikkapelle von der Gemeinde Oberbalzheim. Als erster Vorstand wird Hans Neuhauser aus Oberbalzheim genannt. Freilich hat diese Kapelle nicht lange Bestand gehabt.

Zehn Jahre später widmeten sich junge Balzheimer der Streichmusik, darunter auch der spätere langjährige Bürgermeister Adolf Biesenberger (1915-1994), der vor 25 Jahren den Musikverein mitgründen half, und Karl Walcher (geb. 1914) bis heute Gönner des Vereins und Texter des Marsches ,,Mein Balzheim“. 1946/47 erfolgte aus dieser Gruppe heraus die Gründung des „Musik- und Theatervereins Unterbalzheim“. Die Musiker im Jahre 1948: Adolf Biesenberger (1. Violine), Hugo Maucher (2. Violine), Albert Rösch (Violine), Karl Held (Kontrabaß) Hans Held (Klavier) und Karl Walcher (Schlagzeug). Dieser Musik- und Theaterverein ging 1950 in den Gesangverein Unterbalzheim über.

Fast drei Jahrzehnte lang gestalteten dann auswärtige Kapellen die musikalische Unterhaltung auf Balzheimer Festen, und bei diesen Gelegenheiten dachten sich immer wieder Ober- und Unterbalzheimer: „Wie schön wäre es doch, wenn wir selbst eine Musikkapelle hätten So zum Beispiel, als beim ersten Oberbalzheimer Sommerfest auf der ,,Säge“ 1973 die Musikkapelle Oberholzheim den Festbesuchern voraus marschierte.

Genauso ging es fünf Jahre später den Balzheimer Feuerwehrmännern, als sie im Sommer 1978 auf der Rückfahrt von einem Feuerwehrfest in Dorndorf Station machten und der Trachtenkapelle Illerrieden zuhörten. Dort kamen etliche Balzheimer mit den Illerriedener Musikern und ihrem Dirigenten Karl Schmidt ins Gespräch. Vor allem Schmidt ermunterte die musikbegeisterten Balzheimer dazu, etwas eigenes aufzubauen.

In den Wochen darauf haben sicher die meisten Feuerwehrmänner diesen Wunsch geistig wieder „zu den Akten gelegt“ – einer bestimmt nicht. Und so ließ der Oberbalzheimer Metzgermeister Herbert Codan, ein gebürtiger Steiermärker (1944-1983) nicht mehr locker inoffizielle Umfragen signalisierten ihm große Zustimmung in der Bevölkerung, aber auch bei der Gemeinde und der 1972 gegründeten Stiftung Oberbalzheim fand Codan Gehör. Daß Ober- und Unterbalzheim seit 1974 eine Gemeinde waren, hat den Gedanken eines Musikvereins Balzheim vielleicht zudem gefördert.

Vertreter der Trachtenkapelle Illerrieden wurden um Rat gefragt, ihr Dirigent Karl Schmidt erklärte sich bereit den Aufbau und die Ausbildung einer Balzheimer Kapelle in die Hand zu nehmen, und konnte vier Helfer aus seiner Kapelle dazu gewinnen. Die Illerriedener Trachtenkapelle sollte die Patenschaft übernehmen.

Das größte Problem erschien die Anschaffung der Instrumente – rund 50.000,– Mark standen dafür im Raum. In einer Umfrage via Fragebogen wurde in ganz Balzheim nicht nur nach der Bereitschaft aktiv mitzuspielen gefragt, sondern auch nach Förderern, die den Musikverein entweder als passive Mitglieder oder/und Spender mit aufbauen helfen wollten. Die Umfrage war ein durchschlagender Erfolg – ein Zeichen dafür, daß man in Balzheim auf eine eigene Musikkapelle gewartet hatte. Bis zur Gründungsversammung stellten 67 Balzheimer ihren Beitritt in Aussicht, auf der Versammlung waren es dann noch vier mehr. An Spenden kamen fast 20.000,– Mark zusammen, je 20.000,– Mark stellten die Gemeinde Balzheim und die Stiftung Oberbalzheim zur Verfügung. Die Finanzierung der Instrumente war damit gesichert.

Die Gründurigsmitglieder wählten folgende erste Vorstandschaft: Herbert Codan (1. Vorsitzender), Helmut Damaschke (2. Vorsitzender), Edith Kutter (Kassiererin), Dieter Kohlhepp (Schriftführer), Günther Wirth (Gerätewart), sowie Lore Wegmann und Reinhold Walcher (Elternbeiräte).

Auf dem Gründungsfest des Musikvereins Balzheim am 25. November 1978 konnten die. Balzheimer freilich noch nicht selber spielen, sondern überliesen das der Patenkapelle Illerrieden. Nachdem die Instrumente geliefert worden waren, hielt Karl Schmidt am 6. Dezember1978 die erste Musikprobe ab.

Mit Spannung vielleicht auch mit einer Portion Skepsis- sahen die Balzheimer dem ersten Auftritt der neuen Kapelle entgegen. Kein Wunder, daß die Oberbalzheimer Stiftungshalle beim ersten Osterkonzert am 15. April 1979 proppenvoll war und manche gar keinen Platz mehr fanden

Drei Stücke waren es, die Dirigent Schmidt mit den Balzheimer Musikern einstudiert hatte: Das ,,Bläser-Lied‘, die ,,Hymn of Wales“ und ,,Jugend ist Zukunft“ Das Publikum war vom Vortrag der Balzheimer Frischlinge“ angenehm überrascht und klatschten viel Beifall. Das eigentliche Programm gestaltete seinerzeit die Patenkapelle.

Nächstes Ziel der jungen Musikkapelle war die Mitwirkung beim Oberbalzheimer Sommerfest 1979. Durch die inzwischen angeschafften blauen Westen gaben die Balzheimer Musiker beim Marsch zum Festplatz, bereits ein schönes geschlossenes Bild, wiewohl die Alters- und Größenunterschiede zu Anfang noch beachtlich waren.

Zum ersten Mal spielten 1979 die Balzheimer Musiker beim Gefallenendenkmal am Volkstrauertag und am Heiligabend in beiden Ortsteilen – eine Tradition, die sie bis heute aufrechterhalten haben.

Das alljährliche Oster- bzw. Frühjahrskonzert war und ist Gradmesser der musikalischen Entwicklung der Balzheimer Kapelle, die die ersten Konzerte natürlich nicht allein bestreiten konnte. Immerhin trugen die Balzheimer Musiker 1980 bereits vier Stücke und 1981 schon sechs Stücke vor.

Dirigent Karl Schmidt sah für den Fortbestand der Kapelle den Aufbau einer Jugendkapelle als Nachwuchspotential für notwendig an. Dieses Ziel konnte bereits 1982 realisiert werden. Schmidt gab in diesem Jahr den Dirigentenstab nach dreieinhalb mühevollen Aufbaujahren an Manfred Hanert ab.

Dass der neue Dirigent seine Kapelle im Herbst 1982 in neuer einheitlichen Kleidung antreten lassen konnte war eisernem Sparen der Vereinsführung zu verdanken. Um die vielen Unkosten zu decken und das Unterhaltungs- und Freizeitangebot in der Gemeinde Balzheim zu erweitern, beschloß der Vorstand ein Waldfest durchzuführen. Dieses Zeltfest am Waldrand hinter Unterbalzheim, das 1980, 1981 und 1983 gemeinsam mit dem Gesangverein veranstaltet wurde, blieb sicher in guter Erinnerung. Da dem Wetter nicht zu trauen war, errichteten die Veranstalter für die drei Festtage ein großes Zelt. Mit Recht, denn vor allem 1981 goss es in Strömen, und das Wasser mußte abgeleitet werden, damit es nicht durchs Zelt floss. 1984 entschloss sich dann der Musikverein, das Fest in die Dorfmitte zu verlegen – die Dorfhockete war geboren.

Im Herbst 1982 richtete der Musikverein zur Finanzierung der Musikerkleidung erstmals ein Weinfest aus, das zur festen Einrichtung wurde und in den ersten Jahren auch gut besucht war. Aber trotz aufwendiger Dekoration lies die Anziehungskraft des Weinfestes immer mehr nach. 1996 wurde es zum letzten Mal abgehalten.

1983 war für den Musikverein Balzheim ein erfolgreiches und trauriges Jahr zugleich. Erfolgreich, weil die Kapelle mit ihrem Dingenten Manfred Hanert ein Osterkonzert zum ersten Mal alleine spielen konnte und im August 1983 mit dem Vereinsheimanbau auf dem Sportgelände die Balzheimer Musiker nun über ideale Ãœbungs- und Kameradschaftsräume verfügten.

Traurig weil am 27. Juni 1983 ganz plötzlich der erste Vorsitzende Herbert Codan, erst 39 jährig verstarb. Der Aufbau des Musikvereins war Codans Lebenswerk gewesen dabei zeigte er eine beispielhafte Energie und Beharrlichkeit und einen erstaunlichen Optimismus bei Rückschlägen.

Für den noch jungen Verein war es nicht einfach, die durch Herbert Codans Tod entstandene große Lücke zu schließen. Als Interimsvorsitzender fungierte Helmut Damaschke bis Dezember 1983, dann wurde Rudolf Baur (Straßbauer) zum neuen ersten Vorsitzenden gewählt. Damaschke blieb bis 1985 sein Stellvertreter, dann rückte Kurt Schließer nach, der spätere erste Vorsitzende.

1984 stellte sich die Balzheimer Musikkapelle zum ersten Mal in einem Wertungsspiel den Juroren. In Dettingen erreichte sie prompt in der Unterstufe einen ersten Rang mit dem Pflichtstück „Festruf“ und dem Selbstwahlstück ,,Modern Time“. Diesen Erfolg konnten die Balzheimer Musiker im Juli 1984 beim zweiten Wertungsspiel in Kirchbierlingen wiederholen

Das Jahr 1985 brachte den Wechsel im Dirigentenamt: Manfred Hanert verabschiedete sich nach dem Osterkonzert und übernahm die Stadtkapelle Oberkochen. Sein Nachfolger wurde Wilfried Hettich, aus Dietenheim, der die Arbeit des Vorgängers mit großem Engagement viele Jahre fortsetzte. Ein Highlight dieses Jahres war das Weihnachtskonzert in der vollbesetzten Unterbalzheimer Mauritiuskirche, dessen Erlös den Erdbebenopfern in Kolumbien zugute kam. Auch in den folgenden Jahren hat die Balzheimer Musikkapelle immer wieder Konzerte für einen guten Zweck gespielt so 1997 für den Kindergarten und 2001 für die Erdbebenopfer in Indien.

Das 9oo jährige Jubiläum der Gemeinde Balzheim im Jahre 1987 bedeutete auch für den Musikverein vielfältige Aktivität. Beim Osterkonzert 1987 präsentierten sich nicht nur die Balzheimer Musikerinnen in ihrer schmucken neuer Tracht, sondern die Kapelle intonierte auch den von Franz Watz komponierten, von Wilfried Hettich arrangierten und Karl Walcher getexteten Marsch „Mein Balzheim“ zum ersten Mal.

Eine weitere Premiere war der Auftritt in der Rundfunksendung “Mit Sang und Klang“ im August 1987. Einen weiteren Rundfunk Auftritt gab es im Jahr 2000 bei SWR 4.

1988 war für den Musikverein Balzheim selbst ein Jubiläumsjahr: Nach dem Festakt am 1.Juli in der Oberbalzheimer Stiftungshalle folgten im Festzelt der Kinder- und Altennachmittag, der Bunte Abend mit Künstlern aus Funk und Fernsehen und der Zeltgottesdienst. Nachmittags bewegte sich ein imposanter Festumzug mit 19 Musikkapellen und 28 Festwagen durch die Straßen Unterbalzheims.

Ein wichtiger Schritt für die kontinuierliche Weiterentwicklung war die Gründung einer gemeinsamen JugendkapelIe durch die Stadtkapelle Dietenheim und die Musikvereine Wain und Balzheim. Basis der Zusammenarbeit war und ist eine einwöchige Musikerfreizeit auf der nicht nur in Theorie und Praxis geübt sondern auch die Kameradschaft gepflegt wird. 1997 feierte die gemeinsame Jugendkapelle Dietenheim-Wain-Balzheim auf dem Dürach-Hof ihr zehnjähriges Bestehen. 1988 wurde die Musikschule lller-Weihung gegründet mit der der Musikverein Balzheim in der Jugendausbildung zusammenarbeitet.

Im Jahre 1989 gestalteten der Gesangverein Balzheim und der Musikverein gemeinsam das Frühjahrskonzert. Der 1987 neugestaltete Dorfplatz in Unterbalzheim war zwei Jahre später erstmals Schauplatz der Musiker-Dorfhockete die seinerzeit wegen schlechten Wetters von Juni auf September verlegt werden mußte, seitdem ist die Dorfhockete aus dem Balzheimer Festkalender nicht mehr wegzudenken, und die Besucherzahlen nahmen ständig zu. Eine Attraktion ist sicherlich der gefüllte Saumagen, eine andere „Blasmusik nonstop“. Denn an beiden Festtagen treten insgesamt vier Musikkapellen auf. Weil die Verlegung wegen der Terminvereinbarung mit den Kapellen im Laufe der Jahre immer schwieriger wurde entschloß sich der Musiker-Vorstand 1996 zum Aufbau eines Zeltes im Hof von Jakob Baur um so vom Wetter unabhängig zu sein. Das hat sich vor allem im Jubiläumsjahr 1998 bewährt.

Kurt Schließer löste Rudolf Baur im Januar 1990 als ersten Vorsitzenden des Musikvereins ab. Baur hatte den Verein in schwierigen Zeiten übernommen und sechs Jahre sicher geführt. Und wieder rückte ein späterer Vorsitzender 1990 als Stellvertreter nach Wolfgang Gerster. Damals zählte der Musikverein 39 aktive und 206 passive Mitglieder.

Am 13. Mai 1990 gab die Balzheimer Musikkapelle ihr erstes Standkonzert zum Muttertag nach dem Gottesdienst vor der Unterbalzheimer Mauritiuskirche. Dieses Muttertagsständchen ist zu einer ständigen Einrichtung geworden und wird unterstützt durch die Raiffeisenbank Dietenheim/Balzheim die den Müttern während des Konzerts einen Blumengruß zukommen läßt. Seit 1997 spielen die Balzheimer Musiker nicht nur am Muttertag, sondern kochen auch für die Mütter und ihre Familien – ein Angebot das bisher sehr gut angenommen worden ist.

Nach 1984 und 1987 spielten die Balzheimer Musiker im September 1990 zum dritten Mal beim Ulmer Paradekonzert auf dem Weinhof. Beim Osterkonzert 1991 bot der Musikverein gleich drei Kapellen auf: Die Trachtenkapelle Illerrieden, die gemeinsame Jugendkapelle Dietenheim-Wain-Balzheim und die eigenen Aktiven.

Anfang der neunziger Jahre vollzog sich in der Balzheimer Musikkapelle ein personeller Umbruch. Musikerinnen und Musiker der ersten Stunde hörten auf, und der Verein war gezwungen, verstärkt um Nachwuchs zu werben. Ende 1992 konnten bereits wieder 21 Jugendliche in Theorie und Praxis unterrichtet werden. Auch eine Flötengruppe wurde ins Leben gerufen. Eine ,,Hymne an die Freude“ war im Dezember 1992 das gemeinsame Adventskonzert der Balzheimer Musiker, Sänger und Posaunenbläser zugunsten der Renovierung der Oberbalzheimer Orgel. Ihre „Feuertaufe“ bestand die neue Balzheimer Jugendkapelle beim Frühjahrskonzert 1993, dirigiert von Annette Walcher ( Jenzer ) die das neue Amt der Jugendleiterin übernommen hatte.

Die Verjüngung des Musikvereins machte auch vor der Vorstandschaft nicht halt. Nachdem Kurt Schließer im Februar 1994 auf der Generalversammlung sein Amt als erster Vorsitzender niedergelegt hatte, übernahm sein bisheriger Stellvertreter Wolfgang Gerster die Vereinsführung. Mit dem zweiten Vorsitzenden Stephan Codan, dem Sohn des Gründungsmitglieds Herbert Codan der Schriftführerin Doris Semet die Heinz Walcher (1983-1994) ablöste, der wiedergewählten langjährigen Kassierin Claudia Wegmann und die Jugendleiterin Annette Walcher (Jenzer) verfügte der Musikverein nun über die jüngste Vorstandschaft aller Balzheimer Vereine und zugleich über einen hohen Frauenanteil in der Führungsriege – durchaus der Struktur der Kapelle entsprechend.

Ihren ersten Auftritt hatte die Blockflötengruppe unter Leitung von Sonja Held beim Frühjahrskonzert 1994, bei dem auch einige ,,Musiker der ersten Stunde“ für fünfzehn-jährige aktive Mitgliedschaft geehrt werden konnten. Beim Kreismusikfest 1994 in Kirchberg schnitt die Balzheimer Musikkapelle im Wertungsspiel mit der Note ,,gut“ ab.

Nach zehnjähriger Tätigkeit in Balzheim legte Wilfried Hettich zu Beginn des Jahres 1995 den Dirigentenstab nieder. In der 20 jährigen Geschichte des Musikvereins war Hettich also genau die Hälfte der Zeit Dirigent und hat in Balzheim viel musikalische Aufbauarbeit geleistet.

Hans-Peter Mohr aus Schnürpflingen, Lehrer an der Musikschule Iller-Weihung, übernahm nun die Balzheimer Musikkapelle. Konsequenz des Dirigentenwechsels war allerdings, daß das Frühjahrskonzert 1995 ausfallen mußä und das nächste Jahreskonzert erst im März 1996 stattfinden konnte.

Dafür gab es im Mai 1995 ein reines Jugendkonzert. des Musikvereins, das zeigte, daß die systematische Jugendarbeit ihre Früchte trägt. Inzwischen werden vom Musikverein Balzheim rund 50 Jugendliche von zehn Ausbildern und Betreuern begleitet. Nicht nur deshalb konnte Balzheims Bürgermeister Günter Herrmann auf der Generalversammlung im Januar 1998 sagen: ,,Der Musikverein hat sehr viel zum kulturellen Leben in Balzheim beigetragen und ist immer bereit offizielle Termine der Gemeinde musikalisch zu umrahmen. So ist die Mitwirkung am Neujahrsempfang der Gemeinde und der Stiftung Oberbalzheim zur festen Gewohnheit geworden. Das Gleiche gilt für den Volkstrauertag.

1999 wurde beim Wertungsspiel anlässlich des Kreismusikfestes in Obermarchtal beim Wertungsspiel teilgenommen. In der Mittelstufe wurde die Note „sehr gut“ erreicht, das beste Ergebnis der Musikkapelle.

Nach sechs jähriger Tätigkeit als 1. Vorsitzender übergab Wolfgang Gerster im Februar 2000 die Führung des Vereins an Götz Rothenbacher.

Fortsetzung folgt…………………………(in den nächsten Jahren)

Unsere Satzung.

Der Verein führt den Namen „Musikverein Balzheim e. V. Er hat die Rechtsform des eingetragenen Vereins. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein hat seinen Sitz in Balzheim.

a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

b) Der Verein ist eine Vereinigung von Laienmusikern, die sich ausschließlich der Pflege und der Erhaltung der Volksmusik und der bodenständigen Kultur unseres Volkes widmet.

c) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur und Volksmusik.

d) Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch regelmäßige übungsabende, die Veranstaltung von öffentlichen Konzerten und Platzmusikern, die Mitwirkung bei weltlichen und kirchlichen Veranstaltungen kultureller Art, die musikalische Ausbildung Jugendlicher zur Förderung und Erhaltung der Volksmusik.

e) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

f) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

g) Es darf keine Person oder Vereinigung durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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Die Mitgliedschaft erlischt

a) durch den Tod;

b) durch schriftlich der Vereinsleitung bis 30. September bekannt gegebene Austrittserklärung; der Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam;

c) durch Ausschluss.

Ein Mitglied kann durch Vereinsleitungsbeschluss mit 2/3-Mehrheit der satzungsmäßigen Mitgliedern ausgeschlossen werden, wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt, insbesondere schuldhaft den fälligen Beitrag nicht zahlt oder den Interessen des Vereins gröblich zuwiderhandelt. Die Entscheidung ist dem Mitglied schriftlich und mit einer Begründung zuzustellen.

a) Die Generalversammlung ist die höchste und wichtigste Instanz des Vereins. Sie muss innerhalb der ersten 4 Monate eines Jahres vom Vorsitzenden durch schriftliche Benachrichtigung aller Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Die Benachrichtigung kann auch erfolgen durch das Gemeindemitteilungsblatt oder die Tagespresse. Die Einberufung muss den Mitgliedern rechtzeitig, mindestens 14 Tage vorher, bekannt gemacht werden.

b) Anträge an die Generalversammlung müssen mindestens 7 Tage vorher schriftlich bei der Vereinsleitung eingereicht werden.

c) In dringenden Fällen kann eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden. Eine solche muss einberufen werden, wenn dies mindestens 1/3 der Mitglieder unter Angabe von Gründen wünscht. In diesem Fall kann die Einberufungsfrist bis auf 3 Tage vorher abgekürzt werden.

d) Die Generalversammlung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. üben den Verlauf der Versammlung und deren wichtigsten Anträge und Beschlüsse führt der Schriftführer ein Protokoll, das von ihm und dem 1. Vorsitzenden unterzeichnet werden muss.

e) Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit, wenn nicht Gesetz oder Satzung anders vorschreiben.

f) Die Generalversammlung ist für folgende Tagesordnungspunkte zuständig:
-Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes.
-Entlastung des Vorstandes.
-Wahl der Vereinsleitung sowie der Kassenprüfer, mit Ausnahme des Dirigenten.
-Satzungsänderung.
-Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
-Entscheidung über Anträge, die von der Vereinsleitung an die Generalversammlung verwiesen wurden.
-Auflösung des Vereins.

g) Wahlen werden geheim durch Abgabe von Stimmzetteln vorgenommen, wenn dies mindestens 25 % der anwesenden Mitglieder verlangen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Im übrigen gilt folgende Wahlordnung:

-Ein Bewerber gilt als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte, so wird zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl durchgeführt.

-Sämtliche Wahlen führt ein Wahlausschuss durch, des aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht. Mitglieder des Wahlausschusses können nicht gewählt werden. Werden sie im Laufe der Wahl vorgeschlagen und nehmen sie diesen Vorschlag an, so scheiden sie aus dem Wahlausschuss aus und werden durch ein anders Mitglied ersetzt. Der Wahlausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und stellt das Wahlergebnis fest.

-Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

-Einsprüche gegen die Wahl sind noch während des Verlaus der Generalversammlung einzulegen. Sie können nur damit begründet werden, dass die Wahlordnung nicht eingehalten, die Satzungen verletzt oder gegen Bewerber mit unerlaubten Mitteln (Beleidigung, Verleumdung) agiert worden ist. Die Generalversammlung entscheidet sofort endgültig über diese Einsprüche, nachdem der Einsprechende einen Einspruch vor der Generalversammlung begründet hat und der Vorsitzende des Wahlausschusses Stellung genommen hat.

Die Vereinsleitung setzt sich zusammen aus:

1. 1. Vorstand

2. 2. Vorstand

3. Kassierer

4. Schriftführer

5. 2 Elternbeiräte

6. Dirigent (Nur beratendes Mitglied der Vereinsleitung, Kraft seines Amtes)

7. Geräte- und Notenwart

8. 2 Musikbeiräte

9. Jugendleiter

Die Ziffern 7 und 8 werden von der aktiven Kapelle direkt gewählt. Jeweils die Hälfte der Vereinsleitung wird jährlich im rollierenden System auf die Dauer von 2 Jahren von der Generalversammlung, mit Ausnahme der Ziffern 7 und 8, gewählt. Die Aufteilung der beiden Hälften ist wie folgt festgelegt:

a) (1) Vorstand b) (1) 2. Vorstand

(2) Kassierer (2) Geräte- und Notenwart

(3) Schriftführer (3) 1 Elternbeirat

(4) 1 Elternbeirat (4) 1 Musikbeirat

(5) 1 Musikbeirat (5) Jugendleiter

Scheidet ein Vereinsleitungsmitglied vorzeitig aus, kann die Vereinsleitung mit 2/3 Mehrheit seiner satzungsmäßigen Mitglieder ein neues Mitglied für den Rest der Amtszeit bestimmen.

Die Vereinsleitung beschließt mit Stimmenmehrheit der anwesenden Vereinsleitungsmitglieder (Ausnahme: §§ 3c, 6). Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder anwesen sind. Die Vereinsleitung beschließt alle Angelegenheiten soweit nach der Satzung nicht die Generalversammlung zuständig ist.

1. Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von Ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.

2. Der stellvertretende Vorsitzende darf nur dann von seinem Vertretungsrecht Gebrauch machen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist oder Letzterer den 2. Vorsitzenden beauftragt hat. Eine vernünftige Zusammenarbeit ist erforderlich.

3.Der Vorsitzende, im Vertretungsfalle sein Stellvertreter, dürfen ohne die Zustimmung der Vereinsleitung nur solche Verpflichtungen eingehen, die den Betrag von EUR 500,– nicht übersteigen.

4. Die laufenden Verwaltungsgeschäfte werden vom Vorsitzenden erledigt, an ihn sind alle Zuschriften zu richten.

5. Bei der Geschäftsführung ist sparsam zu verfahren. Verwaltungsarbeiten, die dem Zweck des Vereins fremd sind, dürfen nicht getätigt werden. Dem Vorsitzenden bzw. dem Schriftführer übliegen die ordnungsgemäße Aktenführung und Verwahrung aller angefallenen Schriftstücke. Sie sind zur raschen Erledigung des angefallenen Schriftwechsels verpflichtet.

6. Der Vorsitzende oder sonstige in der Verwaltung des Vereins tätige Mitglieder erhalten nur ihre Aufwendung vergütet. Den Musikern können auf Antrag ihre Barauslagen vergütet werden.

Die Kassenführung erledigt der Kassier. Er ist berechtigt:

a) Zahlungen für den Verein anzunehmen und hierfür zu bescheinigen,

b) Sämtliche die Kassengeschäfte betreffenden Schriftstücke zu unterzeichnen.

Der Kassier ist verpflichtet, auf Schuss jedes Geschäftsjahres (Kalenderjahr) einen Kassenabschluss zu fertigen, welcher der Generalversammlung zur Anerkennung und Entlastung vorzulegen ist.

Zwei von der Generalversammlung für die folgenden 2 Geschäftsjahre gewählte Kassenprüfer haben vor der Vorlage die Kassenführung zu prüfen und einen Prüfungsbericht abzugeben. Die Kassenprüfer haben darüber hinaus das Recht, jederzeit Kassenprüfungen vorzunehmen.

überschüsse, die sich beim Abschluss ergeben, sind zur Bestreitung von satzungsmäßigen Ausgaben der nächsten Jahre zu verwenden oder einer Rücklage zuzuführen, die zur Bestreitung künftiger Aufgaben notwendig sind.

Der Kassier darf im Einzelfalle Zahlungen bis zu EUR 50,– für den Verein leisten. Höhere Zahlungen dürfen nur mit Zustimmung der Vereinsleitung geleistet werden.

a) Der Schriftführer führt die Protokolle aller Versammlungen und Vereinsleitungssitzungen, die von ihm und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen sind.

b) Er verliest in den Versammlungen und Sitzungen die Protokolle der letzen Versammlung und Sitzung.

c) Er führt im Auftrage des Vorstandes den Schriftverkehr des Vereins, sofern derselbe vom 1. Vorsitzenden nicht selbst vorgenommen wird.

a) Der Dirigent wird von der Vereinsleitung mit der Durchführung der musikalischen Leitung verpflichtet. Er enthält eine Entschädigung, die jeweils mit der Vereinsleitung zu vereinbaren ist.

b) Dem Dirigent obliegt die gesamte musikalische Betreuung und Schulung der aktiven Mitglieder des Vereins. Zu seiner Unterstützung beauftragen die aktiven Mitglieder einen Musikbeirat von 2 musikalisch geschulten Mitgliedern.

c) Dirigent und Musikbeirat entwerfen gemeinsam Vorschläge für die Programm- und Schulungsgestaltung und erstellen hierüber der Vereinsleitung einen Bericht. Sie sind berechtigt, die hierzu notwendigen Noten im Benehmen mit der Vereinsleitung zu beschaffen.

d) In der Generalversammlung gibt der Dirigent einen Tätigkeitsbericht.

e) Die Beiträge haben die Vereinsleitung bei ihren Arbeiten zu beraten und zu unterstützen. Sie haben Wünsche und Anträge der Mitglieder entgegenzunehmen und diese in den Vereinsleitungssitzungen zu vertreten.

a) Für die Verwaltung und Instandhaltung des Vermögens bestimmen die aktiven Mitglieder einen Noten- und Gerätewart für die Dauer einer Wahlperiode (2 Jahre).

b) Der Noten- und Gerätewart muss über sämtliche Materialen und Gegenstände ein genaues Verzeichnis führen und in je einem Katalog zusammenfassen, aus dem jederzeit ersichtlich ist, an welche Mitglieder Teile des Inventars ausgeliehen wurden und wo sie sich befinden.

c) über jedes leihweise übergebene Instrument sowie alle Zubehörteile einschl. Notenständer etc. ist mit dem Verein ein Leihvertrag abzuschließen. Der Entleiher verpflichtet sich damit, die empfangenen Leihstücke bei seinem Ausscheiden ohne besondere Aufforderung entsprechend § 4 Ziffer 2 dieser Satzung an den Noten- bzw. Gerätewart zurückzugeben.

d) Das Ausleihen von Noten, Instrumenten und sonstigen Geräten ist grundsätzlich nicht

Bei Veranstaltungen des Vereins sind die Entgelte so festzulegen, dass sie die voraussichtlichen Kosten decken oder nur wenig überschreiten. Etwaige Reinerträge aus Veranstaltungen und wirtschaftlichen Geschäftbetrieben im Sinne des § 6 der Gemeinnützigkeitsverordnung werden für satzungsmäßige Zwecke verwendet.

Etwaige Gewinne des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Sämtliche Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

a) Langjährige und verdiente Mitglieder werden auf Vorschlag und Beschluss der Vereinsleitung geehrt. Wenn nicht andere Beschlüsse der Vereinsleitung vorliegen, werden folgende Mitglieder geehrt:

für 10jährige Mitgliedschaft

für 25jährige Mitgliedschaft

für 40jährige Mitgliedschaft

für mehr als 40jährige Mitgliedschaft oder sonstige Verdienste um den Verein, nur auf Beschluss der Vereinsleitung.

b) Andere als unter a) genannten Ehrungen können nur auf Beschluss der Vereinsleitung durchgeführt werden. Ständchen genehmigt der Vorsitzende.

a) Anträge auf Satzungsänderungen können von jedem Mitglied jeweils eine Woche vor der Generalversammlung schriftlich gestellt werden.

b) Eine Satzungsänderung kann nur von der Generalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Im übrigen gelten für Satzungsänderungen die Bestimmungen des BGB.

a) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer für diesen Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Diese Bestimmung kann nicht mit Hilfe des § 16 abgeändert werden.

b) Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes ist das vorhandene Vereinsvermögen mit sämtlichen Akten der Gemeine Balzheim zu übergeben mit der Bestimmung, es im Interesse eines künftigen, den Zweck des § 2 erfüllenden Vereins zu verwalten. Bei der Auflösung kann auch eine andere Verwendung beschlossen werden, wenn das Finanzamt dieser beabsichtigten Verwendung zustimmt.

Der Jugendleiter ist für alle Belange der Jugendarbeit zuständig. Für Jugendliche die vollständig in die aktive Kapelle überwechseln, endet die Zuständigkeit des Jugendleiters.